Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
Flurbereinigung Bramstedt
Auszug aus der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 24.01.2022 genehmigt.
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weitere Informationen
Flurbereinigung Bramstedt
Unterlagen
zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan), Stand 6/24
Allgemeine Festsetzungen und Abkürzungsverzeichnis
Umweltverträglichkeitsprüfung
Feststellung gemäß § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 5 UVPG
Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2022