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Herr Dammeier
Beginn der Wertermittlung in der Flurbereinigung Barver-Nord (22.05.2013)
Im Gebiet der vereinfachten Flurbereinigung Barver-Nord haben die örtlichen Arbeiten zur Ermittlung der Bodenwerte begonnen. Dazu werden der landwirtschaftliche Sachverständige Johann Behrens und Thorsten Reddehase von der Regionaldirektion Sulingen des LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen) in den nächsten Wochen die Flächen im Verfahrensgebiet begutachten.
Da der Flächentausch in einem Flurbereinigungsverfahren nicht nach Größe, sondern nach dem Wert der einzelnen Flurstücke erfolgt, kommt der Wertermittlung eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren bestimmt. Grundlage der Wertermittlung ist die den Landwirten bekannte Bodenschätzung. Diese Bodenschätzung wird vor Ort überprüft und zur Erzielung eines Tauschwertes an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Zusätzliche Besonderheiten, wie zum Beispiel nasse Senken, werden in die Karten der Flurbereinigung übernommen.
Hinweise auf diese oder andere örtliche Besonderheiten nehmen Behrens und Reddehase gerne entgegen. Ohnehin wollen sie bei ihrer Rundreise mit dem leuchtend gelben Dienstwagen der LGLN durch das betroffene Gebiet ihre Arbeit nicht unbemerkt verrichten und werden vor Ort auch offene Fragen beantworten und jederzeit für Informationen und weitere Auskünfte zur Verfügung stehen.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden voraussichtlich im Winter ausgelegt und erläutert. Dann können auch Einwendungen vorgebracht werden, die im Einzelnen überprüft werden. Zu dieser Auslegung wird zu gegebener Zeit öffentlich geladen.
Barver erstrahlt in neuem Glanz
3,2 km Wege in der Flurbereinigung fertiggestellt (30.09.2013)
Die umfangreichen Baumaßnahmen in der Flurbereinigung Barver-Nord sind ohne weitere Beanstandungen am 26. September abgenommen worden. Die im Zuge der Ausbauarbeiten erforderlichen Höhenanpassungen an den Hofauffahrten haben viele Anlieger genutzt und ihre Auffahrten mit eigener Kostenbeteiligung großzügig verbessert. Der östliche Teil der Ortslage hat durch dieses erste Wegebauprogramm eine erhebliche Aufwertung erfahren.
Fanden die die Bauaktivitäten in diesem Jahr am südöstlichen Ortsrand statt, so sind in 2014 und 2015 die übrigen Gemarkungsteile an der Reihe. Der Vorstand hat in der letzten Vorstandssitzung für das Jahr 2014 den Ausbau von Wegen auf einer Länge von 5,2 km - davon 1 km als Schotterwege -mit einem Volumen 700.000,- € und für 2015 auf einer Länge von 8,1 km - davon 4 km als Schotterwege - mit Kosten von 800.000,- € beschlossen.
Im Gebiet der Flurbereinigung Barver-Nord sind die örtlichen Arbeiten zur Ermittlung der Bodenwerte abgeschlossen. Als nächster Schritt folgt dann die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse. Nach Aufbereitung der Unterlagen werden die Teilnehmer - voraussichtlich im I. Quartal 2014 - zu den entsprechenden Erläuterungstagen eingeladen. Dort kann und sollte sich jeder Grundeigentümer über die Einstufung seiner Flächen informieren lassen.
Vermessungsarbeiten in der Flurbereinigung Barver-Nord haben begonnen (27.03.2014)
Messtrupps des Katasteramtes Sulingen vermessen zunächst die Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes
Seit Kurzem wird im Flurbereinigungsverfahren Barver-Nord die Umringsgrenze des Verfahrens- bzw. Neuvermessungsgebietes vom Katasteramt Sulingen vermessen und förmlich festgestellt. Mit dem im Sommer anschließenden 1. Teil der “Flurbereinigungsvermessung“ werden dann zunächst das Wege- und Gewässernetz, Hof- und Gebäudeflächen als sogenannte Bedingungsflächen und die für die spätere Landzuteilung bedeutsamen topografischen Punkte aufgemessen. Es handelt sich hierbei noch nicht um die Übertragung der neuen Grenzen (Neuzuteilung) in die Örtlichkeit.
Die neuen Grenzen werden erst vor der im Herbst 2017 geplanten Besitzeinweisung in diesen vorgegebenen Rahmen eingerechnet und anschließend im 2. Teil der “Flurbereinigungsvermessung“ in die Örtlichkeit übertragen.
Die Vermessungstätigkeiten erfolgen lediglich innerhalb der Bereiche des Verfahrensgebietes, in denen eine Neuvermessung für die Planung der Landabfindung erforderlich ist.
Die übrigen Bereiche, wie z. B. die Moorrandgebiete und die Ortslage Barver, sind daher von den Vermessungsarbeiten nicht betroffen. Bei den örtlichen Arbeiten müssen Mitarbeiter des Katasteramtes Grundstücke und Hofräume betreten. Die Messtrupps werden bemüht sein, Beeinträchtigungen sowie Flurschäden weitestgehend zu vermeiden, bitten bei unvermeidlichen Störungen jedoch um Verständnis.
Für das gesamte Verfahrensgebiet bereits abgeschlossen sind hingegen die örtlichen Arbeiten zur Bewertung der Flächen als Grundlage für den späteren Flächentausch (Wertermittlung).
Im nächsten Schritt ist für Ende April die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse mit Auslegung und Erläuterung der Ergebnisse in einem Anhörungstermin geplant.
Dann können auch Einwendungen vorgebracht werden, die im Einzelnen überprüft werden.
Zur Auslegung der Wertermittlung wird zu gegebener Zeit öffentlich geladen.
Auf Grund der derzeitig günstigen Witterungsverhältnisse wurden auch die örtlichen Arbeiten zum diesjährigen Wegebauprogramm (u. a. in den Bereichen „Moorsiedlung“, „Im Timpen / Am Sünnenkamp / Zu den Föhren“) bereits aufgenommen.
Die Firma Koldewei aus Schwaförden wird die Baumaßnahmen in den nächsten Wochen ausführen.
Im weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens werden, voraussichtlich ab 2015, die beteiligten Grundstückseigentümer gebeten, ihre Zusammenlegungswünsche gegenüber der Flurbereinigungsbehörde abzugeben.
Die Flurbereinigungsbehörde wird zu den entsprechenden Verhandlungsterminen einladen.Wegebau 2016 und Abfindungswünsche in der Flurbereinigung Barver-Nord (22.01.2016)
Nachdem bereits in den letzten 3 Jahren umfangreiche Wegebaumaßnahmen mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern in der Flurbereinigung Barver-Nord erfolgt sind, ist für 2016 ein weiterer Ausbau von Wegen auf einer Länge von 3,8 Kilometern und einem Volumen von ca. 275.000 Euro vorgesehen. Die örtlichen Arbeiten in den Bereichen südlich der B 214 und “Kastanienweg“/“Im Mühlenmoor“/“An den Tannen“ sollen im März beginnen und bis Ende Mai abgeschlossen werden.
Zeitgleich zu den baulichen Maßnahmen werden die am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundeigentümer in den nächsten Wochen vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen angeschrieben und zu ihren Abfindungswünschen befragt.
In der nach § 57 Flurbereinigungsgesetz erforderlichen Teilnehmeranhörung können Angaben und Wünsche über einen beiliegenden Fragebogen und/oder in einem persönlichen Gespräch (Planwunschtermin) mitgeteilt und mit den Bediensteten des ArL detailliert besprochen werden.
Ein aktiver Dialog mit den Beteiligten im Rahmen dieses Planwunschtermins ist für die weitere Planung der Landabfindung von großer Bedeutung, da die Zuteilung der Abfindungsflächen ohne die Mithilfe der Teilnehmer nur anhand der vorliegenden Daten erfolgen kann.
Herr Eckhard Meyer als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Barver-Nord bittet daher alle Beteiligten, diese Gelegenheit zu nutzen und nach Erhalt des entsprechenden Anschreibens mit dem ArL in Sulingen in Kontakt zu treten.
Die Übersichtskarte des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen zeigt, welche Wege und Straßen in den Vorjahren gebaut wurden und welche in diesem Jahr (rot) und später ausgebaut werden.
Damit zum ersten Oktober 2017 die vorläufige Besitzeinweisung im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Barver-Nord erfolgen kann, werden jetzt die ersten neuen Grenzen abgesteckt. Ab sofort beginnt das Katasteramt Sulingen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden mit den dafür notwendigen Arbeiten vor Ort.
Verantwortlich für die Flurbereinigung ist das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL LW), Geschäftsstelle Sulingen. Das ArL hat die Verhandlungen mit den Grundeigentümern geführt und wird allen betroffenen Teilnehmern in Kürze detaillierte Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung zukommen lassen. Jeder Teilnehmer erhält unter anderem den Nachweis über seine alten und neuen Flächen und die Anspruchsberechnung. Die Neuordnung erfolgte auf der Grundlage von Planwunschverhandlungen und weiterführenden Gesprächen, wobei eine wertgleiche Landabfindung oberstes Gebot war.
Vor Ort werden die Grenzpunkte der veränderten Flächen mit Holzpflöcken gekennzeichnet. Die Pflöcke enthalten die jeweiligen Ordnungsnummern der Neubesitzer. Das LGLN bittet alle Bürger eindringlich, die Pflöcke nicht zu beschädigen, zu entfernen oder zu verändern.
Bei den örtlichen Arbeiten müssen Mitarbeiter des Katasteramtes Grundstücke und Hofräume betreten. Die Messtrupps werden bemüht sein, Beeinträchtigungen sowie Flurschäden möglichst zu vermeiden, bitten bei unvermeidlichen Störungen jedoch um Verständnis.
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Barver-Nord wurde im Jahr 2012 eingeleitet und umfasst ca. 1860 Hektar, gut zwei Drittel ist jetzt von den Vermessungsarbeiten zur Neuzuteilung betroffen.
Das ArL (Heiner Pleuß) ist zufrieden, dass weitgehend einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten erzielt werden konnten. Absteckunq der neuen Grenzen in der Vereinfachten Flurbereinigung Barver-Nord.
Vorläufige Besitzeinweisung steht an (31.07.2017)
Wiedervernässung im Barver Moor beginnt mit Gehölzrückschnitt (16.10.2019)
Mit der Wiedervernässung im Barvener Moor soll der Lebensraum für hochmoortypische Pflanzen und tiere gesichert und weiterentwickelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Oberflächenwasser zurückgehalten und eine Offenlandschaft bzw. Halboffenlandschaft hergestellt. Auf den einzelnen Teilflächen soll sich durch diese Bestrebung ein langfristig wachsendes Hochmoor entwickeln.
Im Einzelnen sind dafür Gehölzentfernungen zur Baufeldräumung und Herstellung des Offenlandcharakters erforderlich. Im Bereich der Wasserregulierung werden Verwallungen angelegt und mit Überläufen versehen. Die bestehenden Entwässerungseinrichtungen werden verschlossen und Gräben teilverfüllt. Außerdem werden die senkrechten Wände, die durch ehemalige Torfstiche entstanden sind, abgeflacht werden.
Für die oben beschriebenen Maßnahmen ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Ab Oktober 2019 soll im mittleren und südlichen Moorbereich mit der Gehölzentfernung begonnen werden. Die Erdarbeiten beginnen in diesen Abschnitten im kommenden Jahr. Für den nördlich Moorbereich sind die Gehölzarbeiten für 2020 geplant und mit den Erdarbeiten soll rund ein Jahr später begonnen werden. Mit einem Abschluss der Maßnahmen ist 2021 zu rechnen.
Die Maßnahmen werden von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Barver-Nord in Kooperation mit der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz ausgeführt.
Sulingen. – Auf einem Gebiet der Größe von rund 80 Hektar sind die Baumaßnahmen zur Wiedervernässung bereits fertiggestellt worden. Die Baumaßnahmen werden in Trägerschaft der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Barver-Nord durchgeführt. Mit der Bauabnahme sind die Anlagen in Eigentum und Unterhaltung der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz übergegangen.
Eine zwingende Voraussetzung für eine Wiedervernässung ist die grundsätzliche Verfügbarkeit von großen und zusammenhängende Flächenarealen. Im Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens konnten einige Flächen angekauft werden. Anderen Eigentümerinnen und Eigentümern wurden Ersatzflächen zum Tausch angeboten und im Rahmen der Flächenzusammenlegung an ihre Eigentumsflächen herangelegt. Insgesamt stehen somit rund 115 Hektar für die Wiedervernässung zur Verfügung.
Neben den klassischen agrarstrukturellen Zielen dieser Flurbereinigung, wie der Verbesserung der Erschließungsverhältnisse und der Arrondierung des Grundbesitzes kann mit der Wiedervernässung des Barver Moores ein weiteres Projekt umgesetzt werden.
Das gute Zusammenwirken von Landkreis Diepholz, Stiftung Naturschutz, agnl (BUND), Gemeinde Barver, Teilnehmergemeinschaft und Flurbereinigungsbehörde trug wesentlich zum Erfolg dieses Teilprojektes bei.
Der Moorschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzes. Ein intaktes Moor ist durch einen sehr hohen und oberflächennahen Grundwasserstand gekennzeichnet. Abgestorbene Pflanzenreste der dort wachsenden Torfmoose werden unter Luftabschluss nicht vollständig zersetzt, sondern konserviert. Diese Pflanzenreste bilden im Laufe der Zeit Torf. Ein Prozess, der nach der letzten Eiszeit vor ca. 12.000 Jahren mit der Entstehung von Mooren in Deutschland begann. Der Torf besteht fast vollständig aus Kohlenstoffverbindungen. Bei ausreichender Versorgung mit Wasser kommt der Torf nicht mit Sauerstoff in Verbindung, folglich bleibt der Kohlenstoff gespeichert; klimarelevante Gase bleiben somit im Boden gebunden.
Im Spätsommer bzw. Herbst werden die letzten Maßnahmen ausgeführt.
Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 550.000 Euro belaufen, wobei die Grunderwerbskosten und ein Teil der Maßnahmenkosten von der Stiftung Naturschutz getragen werden. Zu diesem Zweck konnten öffentliche Fördermittel von der Bundesrepublik und dem Land Niedersachsen eingeworben werden.
„Moore haben einen ganzheitlich positiven Effekt auf Mensch, Tiere und Pflanzen. Auf der einen Seite binden sie große Mengen an Kohlenstoff in den mächtigen Torfschichten und leisten somit einen Beitrag zum Klimaschutz. Auf der anderen Seite reagieren Moore direkt auf durch den Klimawandel verursachte Wetterextreme; bei Starkregen fungieren sie als eine Art Schwamm und bei starker Trockenheit können sie größere Wasservorräte langsam abgeben“, so Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für den Amtsbezirk Leine-Weser.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Heinrich Dammeier zur Verfügung:
Heinrich Dammeier
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Geschäftsstelle Sulingen
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Telefon: +49 4271 801-160
Fax: +49 4271 801-112
E-Mail: heinrich.dammeier@arl-lw.niedersachsen.de