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Diepholz-Nord

Die Unternehmensflurbereinigung Diepholz-Nord


wurde 2003 angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet erstreckt sich westlich und nördlich um die Stadt Diepholz herum. Es umfasst die Fläche nördlich des Flugplatzes entlang des Diepholzer Moores und Teile des Heeder Moores bis es im Norden an Ossenbeck angrenzt. Richtung Westen reicht das Gebiet weiter über Heede bis an die Gemarkung Drebber heran. Anschließend erstreckt sich dann südlich über Sankt Hülfe bis Neufeld und reicht im Osten bis an die Gemarkung Wetschen heran. Die genaue Abgrenzung des Verfahrensgebietes kann der Verfahrenskarte (unten auf dieser Seite als Download) entnommen werden.

Anlass der Unternehmensflurbereinigung ist die Neutrassierung der B51. Durch das Verfahren sollen der Straßenbauverwaltung die benötigten Flächen bereitgestellt und für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile vermieden werden. Ein weiteres Ziel ist es, dem Hunte-Wasserverband als Unternehmensträger die für den Ausbau der Hunte benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen und den durch die Maßnahme entstehenden Flächenverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Außerdem soll das Verfahren zu einer Verbesserung der Produktions-und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung beitragen. Weitere Informationen zur Unternehmensflurbereinigung sind unter dem Link „Allgemeines zur Verfahrensart“ in der rechten Spalte zu finden.

Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (P41) ist ein Instrument zur Umsetzung der Verfahrensziele. Er wurde im Jahr 2004 genehmigt und in den folgenden Jahren umgesetzt.

Die vorläufige Besitzeinweisung ist 2013 erfolgt. Der Flurbereinigungsplan wurde 2016 aufgestellt und dessen vorzeitige Ausführung 2019 angeordnet. Die Beteiligten sind damit Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten) der Flächen geworden, die ihnen mit der Besitzeinweisung vorläufig zugewiesen wurden. Verbunden mit der Ausführungsanordnung ist die Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Es folgt die Berichtigung der Grundbücher.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801 136

 

Karten

zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG

Flurbereinigung Diepholz-Nord   Bildrechte: ArL-Leine-Weser

Flurbereinigung Diepholz-Nord

Artikel-Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

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