Änderung Nr. 1 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau
Die 1. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 28.07.2020 genehmigt.
Der Plangenehmigungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Grundlage der §§ 2 und 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), sowie die geänderte Fassung des Planes liegen für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (17.09.2020) - im Bauamt des Flecken Coppenbrügge, 1. OG (Zimmer 8), Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus.
Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau