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Änderung Nr. 1 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau


Die 1. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 28.07.2020 genehmigt.
Der Plangenehmigungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Grundlage der §§ 2 und 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), sowie die geänderte Fassung des Planes liegen für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (17.09.2020) - im Bauamt des Flecken Coppenbrügge, 1. OG (Zimmer 8), Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus.

 

Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (1. Planänderung)   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (1. Planänderung)
Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau Bildrechte: ArL Leine-Weser

Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau

Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Karsten Bödecker

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiter
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

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