Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Heersum
Ladung in der Flurbereinigung Heersum
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Heersum, LK Hildesheim 153, werden der
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan sowie Erläuterungstage
gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
von Montag, 02.11.2020 bis Montag, 23.11.2020
anberaumt, zu dem die Beteiligten (§ 10 FlurbG) hiermit geladen werden.
Erläuterung und Anhörung im Amt in Hildesheim:
Montags und mittwochs stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL L-W) zur Erläuterung der Abfindungen und der Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Termine wegen der COVID19-Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich
Ansprechpartnerin ist:
Tel: +49 5121 6970-164
Fax: +49 5121 6970-202
Ausschließlich Anhörung:
Für Teilnehmer, die die o.g. Termine im ArL nicht wahrnehmen möchten bzw. können, wird zusätzlich ein Anhörungstermin am Dienstag, den 24.11.2020 um 16:00 Uhr
Im Landgasthof Gieseke, Hauptstr. 34, 31162 Bad Salzdefurth – OT Heinde festgesetzt.
Gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in den o.g. Terminen vorgebracht werden können. Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr.
Die Widerspruchsbegründung kann schriftlich vorgelegt oder nachgereicht werden.
Von den Beteiligten, die nicht zu den Terminen erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss der Termine nicht zum Verhandlungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis einverstanden sind.
Jedem Teilnehmer werden rechtzeitig eine Ladung und ein ihn betreffender Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung können diese Unterlagen im Amt eingesehen werden. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten bereits zur vorläufigen Besitzeinweisung bekannt gegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der o.g. Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können von dieser Internetseite heruntergeladen bzw. bei Frau Tjarks (siehe Infospalte rechts) angefordert werden.
Ackerfläche in Heersum
Der vollständige Bekanntmachungstext, die Gebietskarte sowie ein Vollmachts- und ein Besucherformular stehen hier zum Download bereit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2020
Ansprechpartner/in:
Frau Christa Tjarks
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-164
Fax: +49 5121 6970-202