Ladung zur Aufklärungsversammlung
geplante Flurbereinigung Liebenau
E I N L A D U N G
Zur Information und Aufklärung der voraussichtlich an einer Flurbereinigung in Liebenau beteiligten Grundstückseigentümer und allen darüber hinaus Interessierten findet am
Mittwoch, dem 23. Juni 2021 um 19:00 Uhr
und für den Fall der Überschreitung der verfügbaren Plätze ergänzend am
Donnerstag, dem 24. Juni 2021 um 19:00 Uhr
In der Sporthalle, Schloßstraße 12 in 31618 Liebenau
eine Informationsveranstaltung gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird.
Aufgrund der geltenden Corona Regelungen ist eine vorherige Anmeldung zum genannten Termin erforderlich.
Tel. Nr. 04271 / 801 117 E-Mail: michelle.maetzig@arl-lw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Betreten der Sporthalle das mit veröffentlichte Besucherformular auszufüllen und abzugeben ist.
Zur Vorbereitung der Flurbereinigung hat ein aus dem Raum bestehender Arbeitskreis die planerischen Ziele sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung erarbeitet.
Die geplante Flurbereinigung liegt im Wesentlichen in der Gemeinde Liebenau in der Gemarkung Liebenau.
Eine Übersichtskarte mit der Abgrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes liegt bei der Samtgemeinde Liebenau, Ortstraße 28, 31618 Liebenau und beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Straße 16 in 27232 Sulingen während der jeweils üblichen Sprechzeiten bis zum o. g. Termin zur Einsichtnahme aus.
Die aktuellen Corona Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Bitte Mund-Nasen-Schutzmaske mitbringen.
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Unterlagen zur Aufklärungsversammlung
Liebenau
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2021