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Flurbereinigungsbeschluss

Vereinfachte Flurbereinigung Binnen


Hiermit wird die

„Flurbereinigung Binnen“

gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemeinde Binnen, Samtgemeinde Weser-Aue.


Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 1.163 ha.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem FlurbG (§§ 34, 85 und 154) sowie die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft können von den Beteiligten bei der

Samtgemeinde Weser-Aue, Rathausstraße 14, 31608 Marklohe

und beim

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,

Galtener Straße 16, 27232 Sulingen


während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Terminvereinbarung zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung eingesehen werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser unter:

-hier-

eingesehen werden.

Die Eigentümer der zum Verfahren gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, die mit dem Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung

„Teilnehmergemeinschaft Binnen“

und hat ihren Sitz in Binnen.

Dieser Beschluss ist sofort vollziehbar, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 15 vom 04.05.2021 (BGBl. I 882).


Den vollständigen Beschlusstext entnehmen sie bitte dem Downloadbereich rechts!


Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126

Informationen zum Verfahren

Aktuelles

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wurde angeordnet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird am 01.12.2022 gewählt.

Vordruck Terminvollmacht

Sollten Sie an dem Termin zur Vorstandswahl verhindert sein, können Sie sich vertreten lassen. Dazu füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Bitte beachten Sie, dass jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin nur eine Stimme hat. Man kann nicht mehrere Stimmen auf eine Person vereinigen.

Binnen   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Weg in Binnen

Vordruck Terminvollmacht

Sollten Sie an dem Termin zur Vorstandswahl verhindert sein, können Sie sich vertreten lassen. Dazu füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Bitte beachten Sie, dass jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin nur eine Stimme hat. Man kann nicht mehrere Stimmen auf eine Person vereinigen.

  Terminvollmacht Vorstandswahl

Informationen zum Verfahren

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