Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Flurbereinigung Billerbach-Rethmar, Region Hannover 219
Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar in der Gemarkung Rethmar werden hiermit die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - anzumelden beim ArL Leine-Weser in Hildesheim.
Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL Leine-Weser in Hildesheim innerhalb einer von diesem zu setzen- den weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für regionale Landesentwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)). Die Abgrenzung des Flurbereinigungsverfahrens ist aus der Gebietskarte und dem Flurstücksverzeichnis ersichtlich. Die Unterlagen können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Frau Weiß
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
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Der Billerbach
Öffentliche Bekanntmachung, Flurstücksverzeichnis und Gebietskarte