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Ausführung des Flurbereinigungsplanes

Flurbereinigung Sehnde-Nord


Die Vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes wird angeordnet.


Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird der


26.04.2021 - 0.00 Uhr


festgesetzt.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:

  1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
  2. Die Landabfindung tritt hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen Grundstücke über. Die durch den Flurbereinigungsplan neu begründeten Rechte entstehen mit dem oben genannten Stichtag.
  3. Der Besitzübergang und die Nutzung der neuen Flurstücke sind bereits durch die Vorläufige Besitzeinweisung in Verbindung mit den dazu ergangenen Überleitungsbestimmungen zum 01.10.2010 und in Teilen zum 01.10.2013 geregelt worden. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit dieser Ausführungsanordnung.

Den vollständigen Anordnungstext und die Gebietskarte finden Sie rechts in der Infospalte zum Herunterladen.



Projektleiterin

Frau Jennifer Weiß

Tel.: +49 5121 6970-163



Grünstreifen   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Unternehmensflurbereingiung Sehnde

weitere Informationen finden Sie hier

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Jennifer Weiß

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiterin
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

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