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Einleitungsbeschluss

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otternhagen


Durch den Beschluss wird das

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Otternhagen in der Region Hannover eingeleitet.

Der Einleitungsbeschluss wird in den Flurbereinigungsgemeinden (Städte Neustadt a.Rbge. und Garbsen) sowie den angrenzenden Kommunen ortsüblich (entsprechend ihrer Hauptsatzungen) bekanntgegeben.

Der Verwaltungsakt mit allen Bestandteilen einschließlich Begründung liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an folgenden Orten zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus:

Rathaus der Stadt Neustadt a.Rbge. (im Vorraum zum Sitzungssaal, Nienburger Str. 31)
Rathaus der Stadt Garbsen (3. OG vor dem Zimmer A.3.06, Rathausplatz 1)

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - beim ArL Leine-Weser anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL-LW innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 FlurbG).

Der Vollständige Text der Bekanntmachung sowie die Anlagen können hier heruntergeladen werden.

 

Otternhagen Bildrechte: ArL Leine-Weser

Otternhagen

Vereinfachte Flurbereinigung Otternhagen

Informationen zum Verfahren

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