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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar


Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar ist der Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Billerbach-Rethmar aufgestellt sowie mit der Region Hannover - Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde - abgestimmt worden.


Art und Umfang der Planungen entnehmen Sie bitte den Download-Objekten




Auszug aus der Karte zum Plan nach § 41 Bildrechte: www.lgln.niedersachsen.de
Auszug aus der Karte zum Plan nach § 41



Projektleiterin

Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
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