Bildrechte: ArL Leine-Weser
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar
Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar ist der Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Billerbach-Rethmar aufgestellt sowie mit der Region Hannover - Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde - abgestimmt worden.
Art und Umfang der Planungen entnehmen Sie bitte den Download-Objekten
Bildrechte: www.lgln.niedersachsen.de
Auszug aus der Karte zum Plan nach § 41
Projektleiterin
Frau Jennifer WeißTel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
Der Billerbach
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