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Koordinator berät Land bei Sanierung des Dümmer Sees

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat am heutigen (Freitag) zusammen mit seiner Kabinettskollegin, der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, am Dümmer See Christian Schönfelder als neuen Dümmerkoordinator benannt. Christian Schönfelder folgt auf den bislang von der Landesregierung eingesetzten Dümmerkoordinator Helmut Weiß, „der lange Jahre tolle Arbeit geleistet hat“, so Umweltminister Lies. Der Dümmerkoordinator leitet den Dümmerbeirat, der die Landesregierung bei der Fortsetzung der Dümmersanierung berät.

Vor wenigen Wochen hatte die Landesregierung beschlossen, dass die Bau- und Sanierungsarbeiten am Dümmer See konsequent fortgesetzt werden sollen. Als nächster Schritt wird das Genehmigungsverfahren für den Bau eines so genannten Absetzbeckens, eines Großschilfpolders, eingeleitet und damit die Voraussetzung für den Bau einer entscheidenden Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Qualität des Dümmer Sees geschaffen.

Der Dümmer ist der zweitgrößte See in Niedersachsen und durch Nährstoffe aus seinem Einzugsgebiet stark belastet. Folge sind regelmäßige Algenblüten, Fischsterben, Geruchsbelästigungen und weitere Beeinträchtigungen wie Badeverbote. „Eine Reihe von Maßnahmen haben sich in den letzten Jahren schon positiv ausgewirkt“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Mit dem Schilfpolder kann der Zustand des Sees jetzt wirklich nachhaltig verbessert werden. Damit erfüllen wir neben einem wichtigen ökologischen Ziel auch die verpflichtenden europäischen Vorgaben im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das ist eine wichtige Entscheidung“, so Lies.

Das Sanierungskonzept für den Dümmer See sieht darüber hinaus weiter ergänzende Maßnahmen im Einzugsgebiet vor. „Hierzu gehören vom Land finanzierte Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft, ergänzend zu den Vorgaben der Düngeverordnung, sowie Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern. Diese dienen vorrangig dazu, den Flächenbedarf für den Schilfpolder auf ein Mindestmaß zu begrenzen, sie können ihn jedoch nicht ersetzen“, beschreibt Lies das Gesamtkonzept. Diese Maßnahmen wurden bereits 2013 eingeleitet und müssen fortgesetzt werden. Die Investitionsentscheidung wird das Kabinett erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens treffen. Hierzu wird zunächst das Ergebnis des Verfahrens abgewartet.

  Bildrechte: ArL L-W
v.l.n.r.: Barbara Otte-Kinast, Helmut Weiß, Christian Schönfelder, Olaf Lies

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.01.2022

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