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18 neue Stiftungen in der Region Leine-Weser im Jahr 2022

Stifter bringen rund 8,5 Millionen Euro als Grundstockvermögen ein


Stiftungen unterstützen beispielsweise Wissenschaft, Sport und Kultur, fördern den Natur- und Tierschutz oder helfen bei Erkrankungen. Sie bedeuten Kontinuität in Zeiten des Wandels, denn ihr Vermögen wird auf Dauer angelegt und unterliegt somit der Ewigkeitsgarantie. Die Erträge kommen in der Regel einem gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck zugute.

Im Jahr 2022 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine- Weser) 18 neue Stiftungen im Amtsbezirk anerkannt. Sie verfügen insgesamt über ein Grundstockvermögen von rund 8,5 Millionen Euro. Zu den Neugründungen zählen zehn gemeinnützige und acht privatnützige (Familien- oder Unternehmens-) Stiftungen. Zehn von ihnen haben ihren Sitz in der Region Hannover, sechs im Landkreis Diepholz und je eine in den Landkreisen Hildesheim und Nienburg.

Bei der Stiftungsanerkennung prüft die Stiftungsaufsicht, ob die Satzung und das sogenannte „Stiftungsgeschäft“ alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu berät die Stiftungsaufsicht angehende Stifter auch schon vor und während des Gründungsprozesses.

Hintergrundzahlen

Aktuell gibt es insgesamt 705 Stiftungen in der Region Leine-Weser, davon sind 554 gemeinnützig, 90 kirchlich und 61 privatnützig. Niedersachsenweit sind mehr als 2.500 Stiftungen anerkannt.

Hintergrundinformationen

Stiftungen und Stiftungsaufsicht Stiftungen liefern einen wichtigen Beitrag auch für die regionale Landesentwicklung: Da sie die unterschiedlichsten Zwecke fördern und das auch dort, wo keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen, ergänzen sie die Möglichkeiten der öffentlichen Hand nachhaltig. So können Stiftungen dazu beitragen, die Kommunikation zwischen verschiedenen Interessengruppen zu ermöglichen und zukunftsorientierte Projekte unterstützen.

Die Stiftungsaufsicht des ArL Leine-Weser ist Ansprechpartner für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie für Personen, die eine eigene Stiftung errichten wollen. Sie erkennt neue Stiftungen an, überwacht die Erfüllung des Stiftungszwecks, prüft Satzungsänderungen und Jahresberichte und stellt Vertretungsbescheinigungen aus.

Sie möchten selbst eine Stiftung errichten, einen Betrag als Zustiftung oder Spende einer bestehenden Stiftung zukommen lassen oder sich ehrenamtlich in einer Stiftung engagieren? Sprechen Sie uns gerne an!

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN
Pressemitteilung zum Download

  PM 02 Stiftungsbilanz 2022
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2023

Ansprechpartner/in:
Stiftungsaufsicht

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