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Raumordnungsverfahren (ROV) für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Landesbergen-Mehrum/Nord

Einleitung des Verfahrens und Auslegung der Antragsunterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit


HILDESHEIM. – Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Landesbergen-Mehrum/Nord ist offiziell eröffnet und wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser als zuständige obere Landesplanungsbehörde durchgeführt.

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant als Übertragungsnetzbetreiberin den Ersatzneubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Landesbergen (Landkreis Nienburg/Weser) und Mehrum/Nord (Landkreis Peine), die in weiten Teilen durch die Region Hannover verläuft. Hierfür wurde durch die Vorhabenträgerin die Durchführung eines ROV beim Amt für regionale Landesentwicklung (obere Landesplanungsbehörde) beantragt.

Der Untersuchungsraum umfasst das Gebiet der Gemeinden Samtgemeinde Mittelweser, Stadt Nienburg/Weser, Samtgemeinde Steimbke, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Samtgemeinde Schwarmstedt, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Lehrte, Stadt Sehnde, Isernhagen, Wedemark, Hohenhameln.

Die Beteilungsunterlagen der TenneT TSO GmbH für das ROV sind ab Donnerstag, 31. August 2023 auf der Internetseite des ArL Leine-Weser verfügbar unter www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/strategie_planung/raumordnung/raumordnungsverfahren/rov_landesbergen_mehrum/einleitung-rov-224250.html. Dort informieren wir auch detailliert über die Beteiligungsmodalitäten.

Die offizielle Frist zur Stellungnahme zu den Unterlagen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens endet am 2.11.2023. Ergänzend liegen die Verfahrensunterlagen zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 31.8.2023 bis 2.10.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit im ArL Leine-Weser aus. Es wird darum gebeten, eine Einsichtnahme unter den Telefonnummern 05121 6970-184 oder -130 vorab zu vereinbaren, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. Stellungnahmen zum Beteiligungsverfahren können u. a. eingereicht werden über Raumordnungsverfahren@ArL-LW.niedersachsen.de.

Das ROV schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Nach Abschluss des ROV wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung und die Bereitstellung im Internet werden öffentlich bekannt gemacht.


Hintergrund – Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Raumordnungsverfahren (ROV) dienen dazu, raumbedeutsame Vorhaben von überörtlicher Bedeutung auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit vorab zu prüfen, bevor in einem zweiten Verfahren – in der Regel dem Planfeststellungsverfahren – die detaillierte Zulassungsprüfung erfolgt.

Das ROV ermittelt frühzeitig die überörtlichen Wirkungen, die ein Vorhaben auf andere Raumnutzungen und auf seine Umwelt haben kann, und bestimmt die raumverträglichste Standort- oder Trassenalternative für dieses Vorhaben. Geprüft wird dabei auch, ob sich ein Vorhaben mit anderen Planungen und deren Entwicklungszielen verträgt.

Als eigenständiges und förmliches Verfahren wird das ROV von der jeweils zuständigen Landesplanungsbehörde durchgeführt. Wegen seines fachübergreifenden Charakters ist das ROV besonders geeignet, die oftmals im Widerspruch stehenden Planungen und Nutzungsansprüche aufeinander abzustimmen und bestimmte Fragestellung schon frühzeitig – also noch vor der Zulassungsprüfung – abzuklären.

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von ROV findet sich im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG, § 15 und § 16), ergänzende und konkretisierende Bestimmungen im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG, §§ 9-13). Da die Auswirkungen auf die Umwelt ein wesentlicher Prüfgegenstand sind, sind auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (u.a. §§ 2, 5 16, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27 und 49) bzw. das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) relevant.


Für inhaltliche Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Timm Wiegand
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 6970-184
E-Mail: Raumordnungsverfahren@ArL-LW.niedersachsen.de


Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
31.08.2023

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim

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