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Zukunftsregionen in Niedersachsen

Land startet neues Förderprogramm zur Stärkung der Regionen


Mit einem neuen regionalpolitischen Instrument will das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung langfristig attraktive Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens sicherstellen. Etwa 95 Millionen Euro aus EU-Mitteln sind für die Jahre 2021 bis 2027 für das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ vorgesehen. Über die Förderung gemeinsamer Projekte soll die Zusammenarbeit benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte unterstützt werden. Gefördert werden können unter anderem regionale Vorhaben für Innovation, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Klima- und Ressourcenschutz oder Kultur und Freizeit.Dabei verfolgt das Ministerium einen flexiblen Ansatz: In Zukunftsregionen eröffnen sich den Regionen Gestaltungsspielräume, die sie in gemeinsamer regionaler Verantwortung mit Mitteln der EU-Förderperiode nutzen können. Voraussetzungen für die Förderung sind regionale Zusammenarbeit, eine klare thematische Fokussierung sowie die Einbeziehung von Wirtschafts- und Sozialpartnern und von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren.Bis zum 30. September können sich interessierte Regionen beim Regionalministerium für das Programm bewerben. Im November werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, ihre gemeinsamen Vorhaben weiter zu konkretisieren.

Wie sieht der Fahrplan für die Zukunftsregionen aus?

22. Juni 2021

Aufruf zur Interessenbekundung für die Gründung einer Zukunftsregion

30. September 2021

Abgabefrist für die Interessenbekundungen

November 2021

Aufforderung zum Einreichen von Konzepten der ausgewählten Zukunftsregionen

30. Juni 2022

Abgabefrist zum Einreichen der Konzepte der Zukunftsregionen

3. Quartal 2022

Anerkennung und Einrichtung der Zukunftsregionen

Was müssen interessierte Landkreise und kreisfreie Städte tun, um sich als Zukunftsregion zu bewerben?

Interessierte Regionen müssen bis zum 30.09.2021 ihr Interesse zur Teilnahme am Programm zu bekunden.

Einzelheiten zum Programm und zur Teilnahme enthält der Aufruf.

Folgende Inhalte sind im Rahmen der Interessenbekundung zu erbringen:

· Kurzbeschreibung und geografischer Zuschnitt

· Beschreibung des institutionellen Konzepts

· Form der Beteiligung regionaler Akteurinnen und Akteure und WiSo-Partner

· Darstellungen der besonderen regionalen Wachstumspotenziale und Herausforderungen

· Nachvollziehbare Herleitung und Begründung der Auswahl der Handlungsfelder mit Bezug auf die spezifischen Herausforderungen und Chancen im Raum der Zukunftsregion

· Einbettung und Herleitung der gewählten Handlungsfelder in die Regionale Handlungsstrategie des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung

· Benennung erster Leitprojekte zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes

Grußwort der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Birgit Honé


Was sind Zukunftsregionen in Niedersachsen?

Mit dem neuen Förderinstrument „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ haben Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, eine kreisübergreifende Zukunftsregion zu bilden. Im Rahmen dieser Kooperation sollen sie gemeinsam in bis zu zwei von insgesamt sechs möglichen Handlungsfeldern Projekte zur Stärkung der Region entwickeln und umsetzen. Dafür erhalten die Zukunftsregionen finanzielle Unterstützung aus den Struktur- und Investitionsfondsmitteln des EFRE und des ESF+ für ein Regionalmanagement zur Projektentwicklung und Steuerung der Region sowie ein virtuelles Budget zur Umsetzung von Projekten.Wer kann sich zu einer Zukunftsregion zusammenschließen?Zu einer Zukunftsregion können sich alle niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte, die grundsätzlich bereit sind, sich kreisübergreifend mit weiteren WiSo-Partnern oder relevanten Akteurinnen und Akteure der Region zusammenzuschließen. Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm sind daneben

·         die Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes mit thematischer Fokussierung sowie

·         die Einrichtung eines Regionalmanagements und einer gemeinsamen Steuerungsstruktur.

Wie werden die Zukunftsregionen unterstützt?

Für die Erstellung ihres Zukunftskonzeptes erhalten die ausgewählten Regionen eine pauschale Unterstützung von 80.000 Euro. Für die kommende EU-Förderperiode 2021 - 2027 kann das Regionalmanagement mit bis zu 300.000 Euro förderfähigen Kosten pro Jahr unterstützt werden. Das angestrebte Gesamtbudget einer Zukunftsregion für diese Zeit liegt bei rund 12,5 Millionen Euro. Der Anteil der EFRE- und der ESF+-Mittel ist für Projekte in der SER auf maximal 40% und in der ÜR auf maximal 60% begrenzt.

Wie entstehen Zukunftsregionen?

Die Anerkennung als Zukunftsregion erfolgt über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren. Nach dem Aufruf am 22.06.2021 können bis zum 30.09.2021 Interessenbekundungen eingereicht werden. Die ausgewählten Regionen haben dann bis Ende Juni 2022 Zeit, ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, das nach Anerkennung den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Umsetzung von Projekten der Zukunftsregion bildet.

Ansprechpersonen im ArL Leine-Weser


Frau Natalie Schmidt

Tel. 05121 6970 122

natalie.schmidt@arl-lw.niedersachsen.de

Herr Dr. Frank-Peter Heidrich

Tel. 05121 6970 107

frank-peter.heidrich@arl-lw.niedersachsen.de



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