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Raumordnungsverfahren (ROV) für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Landesbergen-Mehrum/Nord (BBPlG Vorhaben Nr. 59, Netzentwicklungsplan 2035-P228)

Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gem. § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und § 10 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) sowie Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 10 NROG.

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Ersatzneubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Landesbergen (Landkreis Nienburg/Weser) und Mehrum/Nord (Landkreis Peine) und hat hierfür die Durchführung eines ROV beantragt.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 UVPG i. V. m. Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG und § 49 UVPG. Das ROV schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.

Der Untersuchungsraum umfasst das Gebiet der Gemeinden Samtgemeinde Mittelweser, Stadt Nienburg/Weser, Samtgemeinde Steimbke, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Samtgemeinde Schwarmstedt, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Lehrte, Stadt Sehnde, Isernhagen, Wedemark, Hohenhameln.

Das ROV wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser als zuständige obere Landesplanungsbehörde durchgeführt, da es mehrere untere Landesplanungsbehörden (Landkreis Nienburg/Weser, Region Hannover und Landkreis Peine) als auch Amtsbereiche der ÄrL Leine-Weser und Braunschweig berührt. Daraufhin hat die oberste Landesplanungsbehörde die Zuständigkeit für die Durchführung eines ROV gemäß § 19 Abs. 1 NROG an das ArL Leine-Weser als obere Landesplanungsbehörde übertragen.

Aufgrund der pandemischen Lage fand als Ersatz für die Antragskonferenz gem. § 10 Abs. 1 NROG am 15. und 16. März 2022 ein Austausch zu Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des ROV als Videokonferenz gem. § 22 Abs. 2 NROG beim ArL Leine-Weser als zuständige obere Landesplanungsbehörde für die Durchführung des ROV statt. Im Rahmen der Videokonferenz nach § 22 Abs. 2 NROG i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 NROG wurde mit den wichtigsten am Verfahren zu beteiligenden öffentlichen Stellen, Verbänden und Vereinigungen und sonstigen Dritten der erforderliche Inhalt und die Form der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG abgestimmt.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Videokonferenzen vom 15.03.2022 und 16.03.2022 hat die obere Landesplanungsbehörde der Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH den Untersuchungsrahmen mitgeteilt.

Mittlerweile sind die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren fertig gestellt, so dass das Verfahren eingeleitet werden konnte.

Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH sind wie folgt gegliedert und auf der rechten Seite herunterladbar:

— Band A — Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Vorhabens und seines Untersuchungsraums, Planungskriterien und Trassenalternativen; zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Raumverträglichkeitsstudie, des UVP-Berichts, der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung, der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung und der Ergebnisse der Gesamtbeurteilung des Vorhabens;

— Band B — Raumverträglichkeitsstudie mit Prüfung der Vorhabenauswirkungen auf textliche und zeichnerische Festlegungen aus Raumordnungsplänen, auf weitere Erfordernisse der Raumordnung, auf andere raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen und auf weitere raumbedeutsame öffentliche und private Belange; Variantenvergleich unter Berücksichtigung der raumordnerischen Belange; zusammenfassende Darstellung und Einschätzung der Raumverträglichkeit. Die Raumverträglichkeitsstudie wird durch Engstellensteckbriefe als Anlage 1 zu Band B ergänzt.

Karten:

— Anlage 2: Bestandskarte Siedlungs- und Versorgungsstruktur, Freiraumentwicklung, Erholung und Tourismus, sonstige Standort- und Flächenanforderungen,

— Anlage 3: Bestandskarte Natur und Landschaft, Land und Forstwirtschaft,

— Anlage 4: Bestandskarte Bodenschutz, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Wassermanagement,

— Anlage 5: Bestandskarte technische Infrastruktur, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Energie;

— Band C — Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen

(UVP-Bericht) mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren, des aktuellen Zustands der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens und der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens: Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern, Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Umweltschutzgüter, Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation von Umweltauswirkungen, Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten und geschützten Arten sowie eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts und Hinweise auf Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind;

Karten:

— Anlage 1: Bestandskarte Schutzgut Menschen, Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter,

— Anlage 2: Bestandskarte Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,

— Anlage 3: Bestandskarte Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Avifauna),

— Anlage 4: Bestandskarte Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser,

— Anlage 5: Bestandskarte Schutzgut Luft und Klima,

— Anlage 6: Bestandskarte Schutzgut Landschaft;

— Band D — Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung mit Beschreibung des Vorhabens, der potenziellen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete und des methodischen Vorgehens zur Einschätzung zur Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der möglicherweise vom Vorhaben betroffenen Natura 2000-Gebiete (neun FFH-Gebiete und ein EU-Vogelschutzgebiet);

Karten:

— Anlage 1: Bestandskarte der FFH-Lebensraumtypen im

Untersuchungsraum;

— Band E — Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung mit Beschreibung des Vorhabens, Beschreibung der potenziellen Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie auf europäische Vogelarten, Relevanzprüfung und artbezogene Konfliktanalyse unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG, Variantenvergleich unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange;

— Band F — Belangübergreifende Konfliktanalyse und Variantenvergleich mit einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus den Bänden B bis E und Gesamtbeurteilung des Vorhabens sowie Begründung des Vorzugskorridors.

Die Verfahrensunterlagen kann jedermann ab dem 31. 8. 2023 bis mindestens zum Ablauf der Stellungnahmefrist (s. u.) einsehen.

Die Verfahrensunterlagen liegen ergänzend zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 31.8. bis einschließlich

2.10.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit während der u. g. Dienstzeiten beim ArL Leine-Weser aus:

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Bahnhofsplatz 3-4

31134 Hildesheim

1. Etage, Raum A 121,

während der Dienststunden,

montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,

freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Zusätzlich kann nach telefonischer Rücksprache unter den Tel. 05121 6970-184 oder -130 eine Einsichtnahme auch zu anderen Zeiten erfolgen (Ansprechpartner Herr Wiegand). Es wird darum gebeten, eine Einsichtnahme unter den o. g. Telefonnummern vorab zu vereinbaren, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten.

Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das ROV gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und hier bereitgestellt.

Die Zugänglichmachung der Verfahrensunterlagen erfolgt auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal und dort unter dem Verfahrenstyp „Raumordnungsverfahren“.

Jedermann kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegung, das ist bis einschließlich 2.11.2023, beim ArL Leine-Weser schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form zu dem Vorhaben äußern. In elektronischer Form an die E-Mail-Adresse Raumordnungsverfahren@ArL-LW.niedersachsen.de sowie schriftlich an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4 in 31134 Hildesheim oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4 in 31134 Hildesheim.

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in elektronischer Form zugestellt werden. Daher sollen Stellungnahmen bevorzugt in elektronischer Form abgegeben werden. Im Falle der Abgabe der Stellungnahme per E-Mail erhalten die Stellungnehmenden eine automatische Eingangsbestätigung des Mailprogramms.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das ROV zu dem Vorhaben alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten für Zwecke des ROV einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und verarbeitet.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Information zum Datenschutz in der Download-Liste zu finden. Die Landesplanungsbehörde kann der TenneT TSO GmbH und den von ihr beauftragten Dienstleistern die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der DSGVO und des § 5 NDSG bleiben unberührt.

Eine zusammenfassende Darstellung der vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen erfolgt in der Landesplanerischen Feststellung. Eine individuelle Beantwortung der Äußerungen erfolgt weder durch die Landesplanungsbehörde noch durch die Vorhabenträgerin.

Das ROV schließt gemäß § 11 Abs. 1 NROG mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im ROV beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen (vgl. § 11 Abs. 5 NROG).

Nach Abschluss des ROV wird gemäß § 11 Abs. 3 NROG eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung und die Bereitstellung im Internet werden öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden zum Zwecke der Informationssicherung im Zusammenhang mit Ihren Stellungnahmen/ Äußerungen im Raumordnungsverfahren erhoben und verwendet, um eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Verfahrens zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für die mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften für ROV in §§ 15 und 16 ROG sowie in §§ 9 bis 12 NROG.
Nähere Hinweise finden Sie in der Information zum Datenschutz.


Ansprechpartner:

Herr Timm Wiegand
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 6970-184
E-Mail: Raumordnungsverfahren@ArL-LW.niedersachsen.de


  Bildrechte: pixabay
Kompaktdownload der Unterlagen zum Beteiligungsverfahren

Nachfolgend finden Sie alle Unterlagen zum Beteiligungsverfahren im kompakter Form zu Download. Insbesondere die Einzeldateien in den Bänden B, C, und D sind in jeweils einer Zip-Datei zusammengefasst. Wenn Sie stattdessen einzelne Dokumente dieser Bände separat herunterladen möchten, verwenden Sie bitte die entsprechenden nachfolgenden Downloadkästen in dieser Spalte.

  2023-02-14-Informationen_zum_Datenschutz-ROV-LaMe.pdf
(PDF, 0,11 MB)

  A420_20230807_Band_A_Erläuterungsbericht.pdf
(PDF, 3,83 MB)

  A420_20230807_Band_B_RVS.zip
(ZIP, 145,60 MB)

  A420_20230807_Band_C_UVP-Bericht.zip
(ZIP, 196,07 MB)

  A420_20230807_Band_D_Natura_2000_Verträglichkeitsuntersuchung.zip
(ZIP, 170,38 MB)

  A420_20230807_Band_E_Artenschutzrechtliche_Ersteinschätzung.pdf
(PDF, 4,25 MB)

  A420_20230807_Band_F_Belangübergreifende_Konfliktanalyse.pdf
(PDF, 1,77 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band A - Erläuterungsbericht

  A420_20230807_Band_A_Erläuterungsbericht.pdf
(PDF, 3,83 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band B - Raumverträglichkeitsstudie und Engstellensteckbriefe

  A420_20230807_Band_B_RVS.pdf
(PDF, 43,02 MB)

  A420_20230807_Band_B_Anlage_1_Engstellensteckbriefe.pdf
(PDF, 13,97 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band C - UVP-Bericht

  A420_20230807_Band_C_UVP-Bericht.pdf
(PDF, 39,67 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band D - Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung

  A420_20230807_Band_D_Natura_2000_Verträglichkeitsuntersuchung.pdf
(PDF, 5,76 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band E - Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

  A420_20230807_Band_E_Artenschutzrechtliche_Ersteinschätzung.pdf
(PDF, 4,25 MB)

Verfahrensunterlagen ROV: Band F - Belangübergreifende Konfliktanalyse und Variantenvergleich

  A420_20230807_Band_F_Belangübergreifende_Konfliktanalyse.pdf
(PDF, 1,77 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2023

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