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Vorzeitige Ausführungsanordnung

Flurbereinigung Weetzen


Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wird im Flurbereinigungsverfahren Weetzen (Region Hannover 205) mit Wirkung vom


04.10.2021, 0.00 Uhr


angeordnet.


Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Kataster fortgeführt wird, sowie dass die Teilnehmer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden und somit auch tatsächlich über ihre neuen Grundstücke verfügen können (Belastung, Veräußerung, Erbauseinandersetzung etc.).

Eine Kurzfassung des Bekanntmachungstextes wird ortsüblich bekanntgegeben.

Der vollständigen Bekanntmachungstext einschließlich Begründung kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden. (Siehe Unterlagen)

Karl-Ludwig Schulz
Tel: +49 5121 6970-138
Fax: +49 5121 6970-202

Bekanntmachungstext mit Begründung und Gebietskarte

Informationen zur Unternehmensflurbereinigung Weetzen

Weetzen Bildrechte: ArL Leine-Weser/K.-L.Schulz

Weetzen

Bekanntmachungstext mit Begründung und Gebietskarte

  Vorzeitige AAO mit Begründung

  Gebietskarte

Informationen zur Unternehmensflurbereinigung Weetzen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.10.2022

Ansprechpartner/in:
Karl-Ludwig Schulz

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-138
Fax: +49 5121 6970-202

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