Die vierte Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde genehmigt.
Flurbereinigung Altenmarhorst
Die Unterlagen stehen zum Download bereit. Siehe Infospalte rechts.
4. Änderung des Planes über die Gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Altenmarhorst
Unterlagen zur Planänderung
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.07.2018
zuletzt aktualisiert am:
05.09.2019
Ansprechpartner/in:
Frau Anna Muckelberg
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136