Bramstedt
Die vereinfachte Flurbereinigung
wurde mit Beschluss vom 20.09.2019 angeordnet.
Das Flurbereinigungsgebiet liegt im Bereich der Stadt Bassum. Es umfasst im Wesentlichen die Gemarkung Bramstedt. Ebenso ist ein kleiner Bereich der Gemarkung Nordwohlde beteiligt. Außerdem sind Einzelflurstücke der Gemarkungen Stühren, Eschenhausen und Neubruchhausen einbezogen.
Gebietsabgrenzung und geplanter Verfahrensablauf der Flurbereinigung sind der Verfahrenskarte bzw. dem Verfahrenssteckbrief (Download) zu entnehmen.
Es sollen die klassischen Zielsetzungen (Anpassung des Wirtschaftswegenetzes, Flächentausch und Zusammenlegung von Grundstücken, Entwicklung einer vielfältigen strukturierten Kulturlandschaft) verfolgt werden.
Anfang 2022 wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (P41) genehmigt. Er ist ein Instrument zur Umsetzung der Verfahrensziele. Erste Wegebaumaßnahmen werden in diesem Jahr durchgeführt.
Weiterhin sollen in diesem Verfahren Planungen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft am Finkenbach, Hombach und der Bramstedter Beeke unterstützt werden.
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
weitere Informationen
- Verfahrenssteckbrief - Download
- Gebietskarte, Stand: 1. AO - Download
- Flurbereinigungsbeschluss - Download
- Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan) - Download
Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)
Bramstedt
Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz