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Feststellung der Wertermittlung der nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke

Flurbereinigung Altenmarhorst


Bildrechte: Arl-LW
Flurbereinigungsgebiet Altenmarhorst

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In der Vereinfachten Flurbereinigung Altenmarhorst werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), für die durch die III. Änderungsanordnung vom 09.07.2018 nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke bekanntgegeben und festgestellt.

Die Ergebnisse der Wertermittlung für diese zugezogenen Flurstücke sind in einer Aufstellung nachgewiesen und in einem Ausdruck der Wertermittlungskarte in rot gekennzeichnet. Diese Aufstellung und die Wertermittlungskarte sind Bestandteil dieser Feststellung.

Begründung:

In der Vereinfachten Flurbereinigung Altenmarhorst wurden mit Datum vom 11.12.2012, 22.02.2013 und 15.08.2017 die Ergebnisse der Wertermittlung für das Flurbereinigungsgebiet einschließlich der durch die Änderungsanordnungen vom 09.12.2013 und vom 11.08.2017 nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke bekanntgegeben und festgestellt.

Für die mit der III. Änderungsanordnung vom 09.07.2018 zugezogenen Flurstücke werden hiermit diese damals festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung unverändert übernommen, der entsprechende Wert ermittelt und in der einer Aufstellung nachgewiesen. Die Voraussetzung für die Feststellung ist dadurch gegeben.

Die Aufstellung der zugezogenen Flurstücke, für die die Wertermittlung übernommen wurde und der Ausdruck der Wertermittlungskarte liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Zimmer 302 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Altenmarhorst   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Altenmarhorst

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2020

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