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Feststellung der Wertermittlung

Flurbereinigung Brebber-Graue


In der Vereinfachten Flurbereinigung Brebber-Graue, Verf.-Nr. 2678, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt.

Gegenüber den im April 2022 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben.

Die Wertermittlungsergebnisse und eine Zusammenstellung der Änderungen liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 318 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Begründung:

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Brebber-Graue wurden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt und anhand eines Wertermittlungsrahmens modifiziert. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen.

Der landwirtschaftliche Sachverständige wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft von der Flurbereinigungsbehörde bestellt.

Der Wertermittlungsrahmen ist mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme vom 05.04.2022 bis 19.04.2022 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen und Hinweise vorzubringen.

Die Einwendungen und Hinweise sind unter Hinzuziehung des landwirtschaftlichen Sachverständigen, sowie der Hinweis- / Einwanderheber und Grundstückseigentümer am 27.04.2022 örtlich überprüft worden. Die Überprüfungen führten tlw. zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.

Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweise ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Brebber-Graue   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Brebber-Graue

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2022

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