Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigung Haendorf-Essen
I. Beschluss
Mit Beschluss vom 09.08.2019 wird die "Flurbereinigung Haendorf-Essen"
gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Verfahrensgebiet befindet sich im Wesentlichen in der Gemeinde Asendorf, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 1.327 ha.
Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.
Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem FlurbG (§§ 34, 85 und 154) können von den Beteiligten bei der
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
und beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,
Galtener Straße 16, 27232 Sulingen
während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung eingesehen werden.
II. Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmer der Flurbereinigung Haendorf-Essen werden hiermit gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Haendorf-Essen
am Donnerstag, dem 24. Oktober 2019 um 19:00 Uhr
in den Gasthof Uhlhorn, Alte Heerstraße 23 in 27330 Asendorf
geladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Haendorf-Essen gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss
Haendorf-Essen