Genehmigung der 2. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG
Vereinfachte Flurbereinigung Engeln-Oerdinghausen
In der Vereinfachten Flurbereinigung Engeln-Oerdinghausen wurde die 2. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) am 25.06.2019 genehmigt.
Die Unterlagen (rechts in der Infospalte) können heruntergeladen werden.
Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Gebietskarte Engeln-Oerdinghausen
Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Unterlagen zur 2. Planänderung des Wege- und Gewässerplanes
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
(Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz)
Karte nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)
Allgemeine Festsetzungen und Abkürzungsverzeichnis
Umweltverträglichkeitsprüfung
Vorprüfung des Einzelfalles im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten nach nds. UVPG
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2019
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2020