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Neuenkirchen-Cantrup

EIN VEREINFACHTES FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN


Mit dem Flurbereinigungsverfahren Neuenkirchen-Cantrup wird die Zielsetzung verfolgt, das Wirtschaftswegenetzes den heutigen Bewirtschaftungserfordernissen anzupassen und die Erschließungsverhältnisse durch den Ausbau von Wegen mit nicht ausreichend tragfähiger Befestigung zu verbessern. Weiterhin sind Flächentausche und die Zusammenlegung von Grundstücken im Zuge der Bodenordnung vorgesehen. Konkurrierende Nutzungsansprüche, insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz sollen entflochten werden.

Weiterhin sollen mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung Planungen der Wasserwirtschaft zur Entwicklung und ökologischen Aufwertung der Gewässer Kuhbach, Klosterbach und Mühlenbach gefördert und unterstützt werden, ebenso wie Maßnahmen zur verbesserten Biotopausstattung und zur Vernetzung von Landschaftselementen.

Das Flurbereinigungsverfahren ist identisch mit dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen, ausgenommen die Ortslage Neuenkirchen und beinhaltet Einzelflächen angrenzender Gemarkungen.

Am 13.7,2021 wurde das Verfahren eingeleitet. Für 2022 ist vorgesehen, das vom Arbeitskreis im Vorverfahren aufgestellte Maßnahmenkonzept gemeinsam mit dem gewählten Vorstand zum „Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen“ (Plan nach § 41 FlurbG) weiterzuentwickeln und die Genehmigung als Voraussetzung für den dann folgenden Ausbau einzuholen.

 

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
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