Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten in der Flurbereinigung Engeln-Oerdinghausen
Im Flurbereinigungsverfahren Engeln-Oerdinghausen, Landkreis Diepholz, Verf.-Nr. 2509
das Teile der Gemeinden Asendorf (Gemarkung Hohenmoor), Bruchhausen-Vilsen (Gemarkungen Scholen, Weseloh und Engeln), Affinghausen (Gemarkung Affinghausen) umfasst, wurden die folgenden Flurstücke nachträglich in die Flurbereinigung einbezogen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Scholen |
3 |
29/1, 36/1, 47/2, 48/1, 50/3, 55/3 |
6 |
86, 87/1 |
|
Hohenmoor |
6 |
2/1 |
Weseloh |
4 |
96/7 |
Affinghausen |
22 |
7, 8/1, 14, 19/2, 22/6, 22/8, 26/1 |
23 |
111/1 |
|
Engeln |
1 |
52/4 |
7 |
5/11 |
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch und auch nicht aus anderen öffentlichen Büchern ersichtlich sind, aber zu Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - anzumelden bei dem
ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen
Galtener Str.16, 27232 Sulingen
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)).
Eine Gebietskarte, aus der die aufgeführten Flurstücke ersichtlich sind, kann bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen und der Samtgemeinde Schwaförden eingesehen werden.
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-162
Fax: +49 4271 801-112
Verfahrensgebiet Engeln-Oerdinghausen