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Schlussfeststellung

Flurbereinigungsverfahren Altenmarhorst


Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist durch die Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 07.12.2022 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Flurbereinigung Altenmarhorst hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenmarhorst sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Flurbereinigung Altenmarhorst beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.

Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.

Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.

Der

Text der Schlussfeststellung vom 04.03.2026

kann heruntergeladen werden.

Herr Burk
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-185
Fax: +49 4271 801-112
Altenmarhorst   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Altenmarhorst

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2026

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