Schlussfeststellung
Flurbereinigungsverfahren Altenmarhorst
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist durch die Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 07.12.2022 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Flurbereinigung Altenmarhorst hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenmarhorst sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Flurbereinigung Altenmarhorst beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.
Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.
Der
Text der Schlussfeststellung vom 04.03.2026
kann heruntergeladen werden.
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Altenmarhorst

