Vereinfachte Flurbereinigung Scholen (Br.-V.)
Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung
In der Vereinfachten Flurbereinigung Scholen (BrV) wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung zum
01.10.2019 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Übersichtskarte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom
15.07. bis zum 02.08.2019
bei der
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
Scholen
Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung
Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.10.2019