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Vereinfachte Flurbereinigung Scholen (Br.-V.)

Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung


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Scholen (Br.-V.)   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Verfahrensgebiet Scholen (Br.-V.)

In der Vereinfachten Flurbereinigung Scholen (BrV) wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung zum


01.10.2019 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Übersichtskarte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom

15.07. bis zum 02.08.2019

bei der

Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
Scholen   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Scholen

Vereinfachte Flurbereinigung Scholen (Br-V)

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.10.2019

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