Vereinfachte Flurbereinigung Schwarmer Bruch
Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung
In der Vereinfachten Flurbereinigung Schwarmer Bruch wird gemäß §§ 65 Abs. 2 und 101 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.10.2019 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom
19.08.2019 – 16.09.2019
bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Herr Heinrich Dammeier
Tel: +49 4271 801-160
Schwarmer Bruch
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung