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Vereinfachte Flurbereinigung Schwarmer Bruch

Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung


Verfahrensgebiet Schwarmer Bruch Bildrechte: ArL Leine-Weser
Verfahrensgebiet Schwarmer Bruch

In der Vereinfachten Flurbereinigung Schwarmer Bruch wird gemäß §§ 65 Abs. 2 und 101 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2019 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom

19.08.2019 – 16.09.2019

bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Projektleiter
Herr Heinrich Dammeier
Tel: +49 4271 801-160
Schwarmer Bruch   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Schwarmer Bruch

Vereinfachte Flurbereinigung Schwarmer Bruch

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2019

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