Vereinfachte Flurbereinigung Delmetal
Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung
In der Flurbereinigung Delmetal wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.10.2020 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom
31.08. bis zum 18.09.2020
bei der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Bildrechte: ArL Leine-Weser
Brückenbau an der Delme