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Vereinfachte Flurbereinigung Delmetal

Unterlagen zur Vorläufigen Besitzeinweisung


Verfahrensgebiet Delmetal   Bildrechte: ArL LW
Verfahrensgebiet Delmetal

In der Flurbereinigung Delmetal wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2020 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom

31.08. bis zum 18.09.2020

bei der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Brückenbau an der Delme Bildrechte: ArL Leine-Weser

Brückenbau an der Delme

Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung

  Öffentliche Bekanntmachung

  Überleitungsbestimmungen

Vereinfachte Flurbereinigung Delmetal

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2020

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