Vorläufige Besitzeinweisung
Vereinfachte Flurbereinigung Drentwede
In der Vereinfachten Flurbereinigung Drentwede wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zum
01.10.2015 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Übersichtskarte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom
25.08. bis zum 08.09.2015
bei der Samtgemeinde Barnstorf -im Rathaus-, Am Markt 4, 49406 Barnstorf, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung
Vermessung des Wege- und Gewässernetzes
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
(0,14 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.08.2015
zuletzt aktualisiert am:
25.05.2016
Ansprechpartner/in:
Frau Anna Muckelberg
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136