Niedersachsen klar Logo

Vorläufige Besitzeinweisung

Vereinfachte Flurbereinigung Drentwede


In der Vereinfachten Flurbereinigung Drentwede wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zum

01.10.2015 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Übersichtskarte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom

25.08. bis zum 08.09.2015

bei der Samtgemeinde Barnstorf -im Rathaus-, Am Markt 4, 49406 Barnstorf, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung

Vermessung   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Vermessung des Wege- und Gewässernetzes

Vereinfachte Flurbereinigung Drenwede

weitere Informationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2015
zuletzt aktualisiert am:
25.05.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Anna Muckelberg

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln