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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

UNTERNEHMENSFLURBEREINIGUNG WEENZEN MARIENHAGEN


Der Plan über die gemeinschftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 15.10.2021 genehmigt.


 

Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Weenzen Marienhagen ist der Plan nach §41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser im Behnem mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Weenzen Marienhagen aufgestellt sowie mit dem Landkreis Hildesheim - Untere Naturschutzbehörde - abgestimmt worden.

Art und Umfang der Planungen entnehmen Sie bitte den Download-Objekten

Ausschnitt aus dem Plan nach §41   Bildrechte: Arl L-W
Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach §41
Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

Weenzen Marienhagen

Unternehmensflurbereinigung Weenzen Marienhagen

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Ulrich Otto

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-154

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