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Negenborn

Die Unternehmensflurbereinigung Negenborn


Im Bereich der Samtgemeinden Bevern und Eschershausen-Stadtoldendorf im Landkreis Holzminden wurde der Bau einer Ortsumgehung Negenborn im Zuge der Bundesstraße 64 geplant. Da das Unternehmen landwirtschaftliche Flächen in großem Umfang in Anspruch nimmt, wird zur Minderung der Nachteile ein Flurbereinigungsverfahren nach §87 FlurbG durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 25.06.2010 durch die NLStBV GB Hameln erlassen und ist am 13.11.2013 nach Einstellung des Klageverfahrens rechtskräftig geworden.

Der Bau der Ortsumgehung ist abgeschlossen, die neue Strecke wurde am 14. April 2023 feierlich für den Verkehr freigegeben.

Das Flurbereinigungsverfahren Negenborn wurde im Dezember 2011 mit einer Größe von 667 ha eingeleitet. Es erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Negenborn, Golmbach, Warbsen und Holenberg (alle Samtgemeinde Bevern, LK Holzminden) und die Gemarkungen Arholzen sowie Stadtoldendorf (Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, LK Holzminden).

Zielsetzungen des Verfahrens:

-Flächenbereitstellung für das Unternehmen OU B64 Negenborn einschließlich der Nebenanlagen

-Neustrukturierung des Grundbesitzes insbesondere zur Minimierung der durch den Bau der OU entstehenden Nachteile

-Bereitstellung der Kompensationsflächen für die SBV

-Beseitigung bzw. Minderung der durch das Unternehmen verursachten Nachteile für die allgemeine Landeskultur

- Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die geänderten Bedingungen durch Neuerstellung, Aufhebung und Ausbau

Ersatzflächen konnten in geeignetem Umfang angekauft werden, sodass ein Landabzug nach §88 FlurbG nicht zum Tragen kommt.


Verfahrensschritte Datum Bekanntmachung
Einleitungsbeschluss und Anordnungen 21.12.2011
Wertermittlung 04.06.2015
 Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan) und Änderungen 18.03.2016
Vorläufige Besitzeinweisung 28.07.2021
Teilungsbeschluss 01.12.2020
Ausführungsanordnung Negenborn 2 15.11.2021
Vorlage des Flurbereinigungsplanes 26.03.2026
(vorzeitige) Ausführungsanordnung geplant 2027
Berichtigung des Liegenschaftskatasters geplant 2027
Berichtigung des Grundbuchs geplant 2028
Schlussfeststellung geplant 2029

weitere Informationen

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

Feldweg Negenborn Bildrechte: ArL Leine-Weser

Negenborn

Ortsumgehung Negenborn im Zuge der Bundesstraße 64

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bödecker

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

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