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Änderung Nr. 1 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Unternehmensflurbereinigung Negenborn


Die 1. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 09.09.2016 genehmigt und ist seit dem 03.11.2016 unanfechtbar.
Ausschnitt aus der Gebietskarte Stand 13.01.2015  
Ausschnitt aus der Gebietskarte
Feldweg Negenborn Bildrechte: ArL Leine-Weser

Negenborn

Unternehmensflurbereinigung Negenborn

Informationen zum Verfahren

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