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Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Flurbereinigung Liebeau


I. Beschluss

Mit Beschluss vom 01.07.2021 wird die „Flurbereinigung Liebenau“

gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794, angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemeinde Liebenau, Samtgemeinde Liebenau.

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 1.514 ha.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem FlurbG (§§ 34, 85 und 154) sowie die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft können von den Beteiligten bei der

Samtgemeinde Liebenau, Ortstraße 28, 31618 Liebenau

und beim

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,

Galtener Straße 16, 27232 Sulingen


während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung eingesehen werden.

II. Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmer der Flurbereinigung Liebenau werden hiermit gleichzeitig gemäß § 21

Abs. 2 FlurbG zur

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Liebenau

am 11.08.2021 um 19:00 Uhr

in der Sporthalle, Schloßstraße 12 in 31618 Liebenau

geladen.

Aufgrund der geltenden Corona Regelungen ist eine vorherige Anmeldung zum Termin erforderlich.

Tel. Nr. 04271 / 801 117 E-Mail: michelle.maetzig@arl-lw.niedersachsen.de

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Liebenau gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.


Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126

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