Niedersachsen klar Logo

Lichtenmoor

EIN VEREINFACHTES FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN


im Rahmen der Sonderprojektierung “Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU)


Aufklärungstermin

Am 03.08.2017 hat in Sonnenborstel der Aufklärungstermin gem. § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) stattgefunden.

Neugestaltungsgrundsätze

Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser (ArL L-W), Geschäftsstelle Sulingen beabsichtigt kurzfristig das Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor, Verf. Nr. 2641 einzuleiten.

In der Vorbereitungsphase zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind die Zielvorstellungen in Zusammenarbeit mit einem aus der Bevölkerung gebildeten Arbeitskreis unter Beteiligung der Gemeinden, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung sowie betroffener Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen gemeinsam entwickelt und in den Neugestaltungsgrundsätzen (§ 38 FlurbG) dargestellt worden.

Derzeit findet die

  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen
    (§ 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz)

    in Verbindung mit der

  • Darstellung und Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (§ 38 Flurbereinigungsgesetz)

    statt

Unterlagen zu den Neugestaltungsgrundsätzen

Projektleiter
Herr Walter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126
Fax: +49 4271 801-112

Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln