Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan
Flurbereinigung Billerbach-Rethmar, Region Hannover 219
Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar wird der Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan am
Dienstag, den 13. Januar 2026 um 18 Uhr
im Ratssaal der Stadtverwaltung Sehnde (Nordstr. 19, 31319 Sehnde)
stattfinden (§ 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)). Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen (§ 10 FlurbG).
Jede/r Teilnehmer/in erhält rechtzeitig eine Ladung und einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan mit den Nachweisen über Anspruch und Abfindung auf dem Postweg. Falls Eigentümer/innen bis Jahresbeginn keine Unterlagen erhalten haben, sollten sie sich umgehend mit dem Amt in Hildesheim in Verbindung setzen.
Zur Erläuterung der Abfindungen und Unterlagen werden Bedienstete des Amtes vor dem Anhörungstermin am 13.01.2025 zwischen 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr im Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses zur Verfügung stehen:
Außerdem liegt der Flurbereinigungsplan mit Übersichtskarte ab sofort zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Flurbereinigungsbehörde im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim, 4. OG, Zimmer A 416 aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird ausdrücklich gebeten (telefonisch 05121/6970-168 oder per Mail: Alexander.Gabor@arl-lw.niedersachsen.de).
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in o.g. Anhörungstermin vorgebracht werden können (§ 59 Abs. 2 FlurbG). Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr. Vorab schriftlich erhobene Widersprüche müssen in dem Termin wiederholt werden. Von den Beteiligten, die nicht zum Anhörungstermin erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand erklären, wird angenommen, dass sie mit dem Ergebnis des Termins einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Bevollmächtigte haben sich zu Beginn des Termins durch eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Ist ein/e Bevollmächtigte/r nicht ordnungsgemäß bestellt, so gilt die von ihr/ihm vertretene Person als nicht erschienen. Wenn Beteiligte mit den Regelungen im Flurbereinigungsplan einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich.
Vollmachtvordrucke für den Anhörungstermin sowie die Unterlagen zum Flurbereinigungsplan können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden.
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
Der Billerbach
Flurbereinigungsplan Billerbach-Rethmar
Übersichtskarte Neubestand 1 zu 2000

