Auslegung der Wertermittlungsergebnisse und Ladung zum Anhörungstermin
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otternhagen
Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen liegen die Ergebnisse des Wertermittlungsverfahrens vor (§§ 27-33 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)).
Diese werden für die Beteiligten zur Einsichtnahme im Feuerwehrgerätehaus Otternhagen, Otternhagener Str. 66, 31535 Neustadt a. Rbge an folgenden Terminen ausgelegt:
am Mittwoch, den 19. November 2025 und am Donnerstag, den 20. November 2025
in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
sowie
am Freitag, den 21. November 2025 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
An diesen Tagen sind Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser anwesend, um über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft zu erteilen.
Vorab ist es möglich die Unterlagen im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) Hildesheim in der Zeit vom 03.11. bis 13.11.2025 zu den üblichen Dienstzeiten einzusehen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch zwingend erforderlich:
Telefon: 05121/ 6970-165 oder per Mail: Aaron.Steins@arl-lw.niedersachsen.de
Weiterhin stehen die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungsrahmen auf dieser Internetseite zum Download bereit.
Der Anhörungstermin nach § 32 FlurbG findet am Freitag, den 21. November 2025 um 14:00 Uhr im o.g. Feuerwehrgerätehaus statt.
Die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens haben an den vorgenannten Terminen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller am Verfahren beteiligten Flurstücke vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser angefordert bzw. hier auf der Internetseite heruntergeladen werden.
Hinweis:
Nach der Behebung berechtigter Einwendungen wird das Ergebnis der Wertermittlung durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt, der wiederum öffentlich bekanntgemacht wird.
Der Text der öffentlichen Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.
Otternhagen
2594 Otternhagen Flur 7 und Frielingen Flur 2
2594 Neustadt a. Rbge. Flur 29 und Suttorf Flur 6
2594 Neustadt a. Rbge. Flur 29
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