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Zusammenlegungsbeschluss

Beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz


Gemäß § 93 Abs. 2 FlurbG ist am 17.12.2020 für den Bereich des Bockmerholzes als Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung und –bewirtschaftung, zur Sicherstellung und Erhaltung der vorhandenen Waldtypen sowie zur Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen in Teilbereichen der Kommunen Laatzen und Sehnde das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Erbenholz eingeleitet worden.
Die Flurstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke „alter Bestand“ aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Abgrenzung des Zusammenlegungsgebietes kann der beigefügten Gebietskarte entnommen werden.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz können dem Downloadbereich entnommen werden.

Dezernatsteilleiter
Herr Dirk Niemann
Tel: +49 5121 6970-153
Fax: +49 5121 6970-202

Informationen zur Beschleunigten Zusammenlegung Erbenholz

Bildrechte: LGLN

Erbenholz

Informationen zur Beschleunigten Zusammenlegung Erbenholz

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Dirk Niemann

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Dezernatsteilleiter
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-153
Fax: +49 5121 6970-202

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