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Erbenholz

Beschleunigte Zusammenlegung


Die beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz ist ein Verfahren nach §91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Sie wurde am 17.12.2020 angeordnet.

Folgende Ziele werden mit der beschleunigten Zusammenlegung verfolgt:

  • Erhaltung und Stärkung einer nachhaltig funktions- und wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft
  • Zusammenlegung des Grundbesitzes und Schaffung von größeren Bewirtschaftungs­einheiten
  • Schaffung der Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung in Verbindung mit einer effi­zienten Forstbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Naturschutzgebiets­verordnung
  • Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete
  • Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen

Weitergehende Informatio­nen zu den Planungen und der Lage des Zusammenlegungsgebietes können Sie den Neugestaltungsgrundsätzen entnehmen.

Ansprechpartnerin ist:

Frau Heinrich
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202

Verfahrensschritte:

Anordnung / Einleitung
17.12.2020
Wertermittlung 23.04.2024
Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan)
Gründung der Waldgenossenschaft Erbenholz 11.11.2024
Vorläufige Besitzeinweisung
11.11.2024
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
geplant für 2026
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
geplant für 2027
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung
geplant für 2028
Schlussfeststellung geplant für 2029

Weitere Informationen

Vollmachtsvordrucke

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

  Bildrechte: LGLN

Erbenholz

Rückblick

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