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Erbenholz

Beschleunigte Zusammenlegung


Die beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz ist ein Verfahren nach §91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Sie wurde am 17.12.2020 angeordnet.

Folgende Ziele werden mit der beschleunigten Zusammenlegung verfolgt:

  • Erhaltung und Stärkung einer nachhaltig funktions- und wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft
  • Zusammenlegung des Grundbesitzes und Schaffung von größeren Bewirtschaftungs­einheiten
  • Schaffung der Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung in Verbindung mit einer effi­zienten Forstbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Naturschutzgebiets­verordnung
  • Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete
  • Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen

Weitergehende Informatio­nen zu den Planungen und der Lage des Zusammenlegungsgebietes können Sie den Neugestaltungsgrundsätzen entnehmen.

Ansprechpartnerin ist:

Frau Heinrich
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202

Verfahrensschritte:

Anordnung / Einleitung
17.12.2020
Wertermittlung 23.04.2024
Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan)
Vorläufige Besitzeinweisung
11.11.2024
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
geplant für 2025
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
geplant für 2026
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung
geplant für 2027
Schlussfeststellung geplant für 2028

Weitere Informationen

Vollmachtsvordrucke

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

  Bildrechte: LGLN

Erbenholz

Rückblick

Teilnehmerversammlungen sowie Anhörungs- und Informationstermine

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