Niedersachen klar Logo

Kirchdorf

Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Kirchdorf


wurde mit Beschluss vom 17.12.2003 eingeleitet. Bereits seit 2009 werden die neu zugeteilten Flächen bewirtschaftet. Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes wurde angeordnet. Die Grundbuchberichtigungen erfolgen seit 2020 und die Schlussfeststellung soll 2022 erfolgen.

Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

 

Kirchdorf   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Kirchdorf

Aktuelles

Die dritte Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 07.02.2020 genehmigt.

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln