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Kirchdorf

Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Kirchdorf


wurde mit Beschluss vom 17.12.2003 angeordnet.

Ziele des Verfahrens sind

  • Bereitstellung und Einweisung des für die Umsetzung der Entlastungsstraße benötigten Landes einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Behebung bzw. Milderung der entstehenden Durchschneidungsschäden durch Neuordnung der Flächen
  • Nachhaltige Verbesserung der Besitzstruktur durch Arrondierung der Flächen
  • Ausbau von Wirtschaftswegen und Anpassung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes an die Entlastungsstraße
  • Erhaltung und Stärkung einer funktionsfähigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft
  • Optimierung und Sicherstellung der Erschließungsverhältnisse
  • Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang der Gewässer II. Ordnung und Ausführung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen

2009 wurde die vorläufige Besitzeinweisung erlassen. Der Flurbereinigungsplan ist seit 2018 unanfechtbar. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes wurde ebenfalls 2018 angeordnet. Die Grundbuchberichtigungen erfolgen seit 2020. Die Schlussfeststellung ist für 2024 vorgesehen.

Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

 

Kirchdorf   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Kirchdorf

Aktuelles

Die dritte Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 07.02.2020 genehmigt.

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