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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen - Genehmigung

Unternehmesflurbereinigung Arnum-Hemmingen


Im Flurbereinigungsverfahren Arnum-Hemmingen ist der Plan nach § 41 FlurbG durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erstellt worden. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Arnum-Hemmingen, der Stadt Hemmingen und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt worden. Die Genehmigung erfolgte am 13.10.2017. Art und Umfang der Planungen sowie die Plangenehmigung sind den, in der Spalte rechts bereitgestellten, Unterlagen zu entnehmen.

Ferner lagen die Plangenehmigung und die Planunterlagen in der Zeit vom 17.01. bis zum 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Hemmingen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit aus.

Unternehmensflurbereinigung Arnum-Hemmingen

Informationen zum Verfahren

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