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Änderung Nr. 3 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Vereinfachte Flurbereinigung Munzel


Die 3. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 02.08.2019 genehmigt.

 

Zum Erreichen der Verfahrensziele ist die Änderung des Planes nach § 41 FlurbG durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine – Weser notwendig. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Munzel und der Region Hannover abgestimmt worden.

Art und Umfang der Maßnahmen sind aus den Planungsunterlagen (s. rechte Spalte) zu entnehmen.

Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (3. Planänderung)   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (3. Planänderung)
Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
CAT auf dem Acker Bildrechte: ArL-Leine-Weser
Vordruck Antwortblatt TröBel

  Antwortblatt Stellungnahme

Vereinfachte Flurbereinigung Munzel

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2021

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