Vorzeitige Ausführungsanordnung
Flurbereinigung Weetzen
Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wird im Flurbereinigungsverfahren Weetzen (Region Hannover 205) mit Wirkung vom
04.10.2021, 0.00 Uhr
angeordnet.
Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Kataster fortgeführt wird, sowie dass die Teilnehmer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden und somit auch tatsächlich über ihre neuen Grundstücke verfügen können (Belastung, Veräußerung, Erbauseinandersetzung etc.).
Eine Kurzfassung des Bekanntmachungstextes wird ortsüblich bekanntgegeben.
Der vollständigen Bekanntmachungstext einschließlich Begründung kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden. (Siehe Unterlagen)
Tel: +49 5121 6970-138
Fax: +49 5121 6970-202
Bekanntmachungstext mit Begründung und Gebietskarte
Informationen zur Unternehmensflurbereinigung Weetzen
Weetzen
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.10.2022
Ansprechpartner/in:
Karl-Ludwig Schulz
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-138
Fax: +49 5121 6970-202