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Wunstorf Nord

Unternehmensflubereinigung


Im Bereich der Stadt Wunstorf, Region Hannover, ist der Bau der Ortsumgehung Wunstorf- Nord im Zuge der Bundesstraße 441 geplant. Begleitend hierzu wird ein Flurneuordnungsverfahren nach §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.12.2016 durch die NLStBV erlassen und ist mit Beschluss vom Nds. OVG vom 15.04.2021 uneingeschränkt vollziehbar.

Das Flurbereinigungsverfahren Wunstorf-Nord wurde mit Beschluss vom 13.12.2018 mit einer Größe von 537 ha eingeleitet. Es erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Luthe, Blumenau, Wunstorf, Klein–Heidorn, Großenheidorn, Bokeloh der Stadt Wunstorf der Region Hannover und Teile der Gemarkungen Altenhagen, Gemeinde Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg.

Die Verfahrensziele sind:

  • Zeitnahe und lagerichtige Bereitstellung von Flächen für das Unternehmen Ortsumgehung B 441 (incl. seiner Nebenanlagen und Kompensationsflächen) im Flurbereinigungsgebiet.
  • Beseitigung bzw. Minimierung der durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile
  • Anpassung des Wege- und Gewässernetzes an die veränderten Verhältnisse
  • Neuordnung des Grundbesitzes, um die durch den Bau der Ortsumgehung entstehenden Nachteile, wie z.B. Durchschneidungsschäden und Umweg zu beseitigen, bzw. zu minimieren.
  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz

Die Anhörung der Beteiligte über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie deren Feststellung fand Ende 2020 statt.

Derzeit befindet sich der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Aufstellung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

weitere Informationen

Bildrechte: ArL Leine-Weser
Bundestraße 441: Ortsumgehung Wunstorf Nord

Informationen der Straßenbauverwaltung

Nachrichten

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
20.03.2023

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