Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
INKRAFTTRETEN ERST AM 1. JULI 2023 - VON ANTRAGSTELLUNG AUF GRUNDLAGE DES NEUEN STIFTUNGSRECHTES ABSEHEN
Bis zum Inkrafttreten der beiden Gesetze gelten die bisherigen Regelungen fort. Bis zum 1. Juli 2023 wird auch das Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) angepasst werden.
Vor dem Hintergrund bitten wir von Anfragen und vor allem Anträgen auf Genehmigung von Satzungsänderungen auf Grundlage des neuen Stiftungsrechtes abzusehen. Der Stiftung entsteht kein Nachteil, wenn ihre Satzung erst zu diesem Zeitpunkt geändert wird. Vielmehr kann eine Satzungsänderung aufgrund der BGB-Reform erst vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Gesetzesänderungen tatsächlich in Kraft getreten sind. Dies betrifft auch etwaige Änderungen des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes.
Hier gelangen Sie zum Gesetzestext des BGB ab 1. Juli 2023.
Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112
Nicole Siemens
Tel: +49 5121 6970-118
Iris Osterwald
Tel: +49 5121 6970-188
Sarah-Ann Tönsmeier
Tel: +49 5121 6970-127
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim