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Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

INKRAFTTRETEN ERST AM 1. JULI 2023 - VON ANTRAGSTELLUNG AUF GRUNDLAGE DES NEUEN STIFTUNGSRECHTES ABSEHEN


In einer seiner letzten Sitzungen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Es wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften treten erst am 1. Juli 2023 in Kraft. Das Stiftungsregistergesetz ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

Bis zum Inkrafttreten der beiden Gesetze gelten die bisherigen Regelungen fort. Bis zum 1. Juli 2023 wird auch das Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) angepasst werden.

Vor dem Hintergrund bitten wir von Anfragen und vor allem Anträgen auf Genehmigung von Satzungsänderungen auf Grundlage des neuen Stiftungsrechtes abzusehen. Der Stiftung entsteht kein Nachteil, wenn ihre Satzung erst zu diesem Zeitpunkt geändert wird. Vielmehr kann eine Satzungsänderung aufgrund der BGB-Reform erst vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Gesetzesänderungen tatsächlich in Kraft getreten sind. Dies betrifft auch etwaige Änderungen des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes.


Hier gelangen Sie zum Gesetzestext des BGB ab 1. Juli 2023.

 
Ansprechpartnerinnen

Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112

Nicole Siemens
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Iris Osterwald
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Sarah-Ann Tönsmeier
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Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
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