Die 5. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde aufgestellt
Flurbereinigung Altenmarhorst
Die 5. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde aufgestellt.
Die Unterlagen stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.
Projektleiter
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
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