Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan
Flurbereinigung Scholen (Br-V)
Ladung
zum Anhörungstermin über den Flurbereinigungsplan
In der Vereinfachten Flurbereinigung Scholen (Br-V) wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der
Termin zur Anhörung der Beteiligten
auf Mittwoch, den 17.11.2021 und Donnerstag, den 18.11.2021 jeweils von 8:00 – 16:30 Uhr
im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser,
Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen
anberaumt, zu dem hiermit geladen wird.
Auf Grund der Corona-Problematik wird um eine Anmeldung bis zum 16.11.2021 unter folgender Telefonnummer gebeten: 04271/801 153 (Herr Karger)
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden (§ 59 Abs. 2 Satz 1 FlurbG).
Von Beteiligten, die den Anhörungstermin nicht wahrnehmen oder sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass sie mit den Regelungen im Flurbereinigungsplan einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich zu Beginn des Termins durch eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Ist ein Bevoll- mächtigter nicht ordnungsgemäß bestellt, so gilt die von ihm vertretene Person als nicht er- schienen.
Vor dem Termin wird der Flurbereinigungsplan (Textteil) für die Beteiligten ausgelegt. Der Flurbereinigungsplan liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis 16.11.2021 während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11 in 27305 Bruchhausen-Vilsen und dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Straße 16, 27232 Sulingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Sofern Sie mit den Regelungen im Flurbereinigungsplan einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich und Sie brauchen nicht erscheinen.
Mit Schreiben vom 18.10.2021 bekommt jeder Teilnehmer (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der die ihn betreffenden Nachweise beinhaltet. Die Unterlagen werden bei Bedarf von Bediensteten des ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen erläutert.
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Beachten Sie bitte alle aktuellen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Scholen (Br-V)