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Zusammenlegungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land



Mit Beschluss vom 2.11.2020 wurde die Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land angeordnet und das Zusammenlegungsgebiet festgestellt.

Das Zusammenlegungsgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Sulingen und umfasst eine Fläche von 85 ha.

Die Flurstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Zusammenlegungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.


Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft:

In der Beschleunigten Zusammenlegung WV Sulinger Land findet der

Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 um 19:00 Uhr

im Restaurant Dahlskamp, Verdener Str. 18 in 27232 Sulingen

statt.

Zu diesem Termin werden die Teilnehmer hiermit gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durch eine öffentliche Bekanntmachung und diese Veröffentlichung im Internet geladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Zusammenlegungsgebiet WV Sulinger Land gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt.

Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Hinweis

Aufgrund der momentanen Einschränkungen durch Covid-19 wird darum gebeten, dass nur Wahlberechtigte am Wahltermin teilnehmen. Im Interesse aller Anwesenden bitten wir zu beachten, dass alle Teilnehmenden während des gesamten Termins einen Mund-Nasenschutz zu tragen haben. Desinfektionsmittel wird am Eingang zur Verfügung gestellt.


WV Sulinger Land   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2020

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