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Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

Flurbereinigung Brebber-Graue


Auslegung der Wertermittlungsergebnisse und gleichzeitig

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Brebber-Graue findet gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794 ff.), der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung statt am:

Dienstag, den 05. April 2022, Mittwoch, den 06. April 2022, Donnerstag, den 07. April 2022

und am Mittwoch, den 13. April 2022

jeweils von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Amt für regionale Landesentwicklung, Galtener Str. 16 in 27232 Sulingen.

Zu diesem Termin werden die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer schriftlich geladen.

In dem Anhörungstermin liegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der Corona-Situation werden für die o.g. Zeiträume Einzeltermine vergeben.

Vereinbaren Sie bitte bei entsprechendem Bedarf bis zum 04. April 2022 einen Termin unter der
Tel. Nr. 04271 / 801 139 (Herr Schlichting) oder 04271 / 801 142 (Frau Wiegmann).

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Teilnahme an der Sitzung nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Ich bitte entsprechende Nachweise für die Prüfung Vorort mitzubringen. Sollten Sie sich krank fühlen oder haben grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden sehen Sie bitte von einer Teilnahme ab und lassen sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. Des Weiteren wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. zu kurzen Wartezeiten kommen kann.

Zu den genannten Zeiten stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung zur Erörterung von Fragen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung.

Etwaige Einwendungen gegen die Wertermittlung können zu Protokoll gegeben werden.

Da im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens eine Flächenneuordnung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten sich nicht nur von der richtigen Bewertung der eigenen Grundstücke, sondern auch der Bewertung der anderen am Verfahren beteiligten Grundstücke überzeugen sollten.

Beteiligte, die am persönlichen Erscheinen beim Anhörungstermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Verlangen zu übergeben.

Versäumt ein Beteiligter den Anhörungstermin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Hinweis:

Für Beteiligte, die ausschließlich Hausgrundstücke (z.B. in der Ortslage) und keine landwirtschaftlichen Flächen besitzen, haben die vorgenannten Termine nur geringe Bedeutung, da es vordringlich um die korrekte Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken geht. Eine Veränderung von Hausgrundstücken ist – außer auf Wunsch von Teilnehmern – durch das Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht beabsichtigt.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Brebber-Graue   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Brebber-Graue

Unterlagen

zur Auslegung der Wertermittlungsergebnisse

  Ladung

  Gebietskarte

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2022

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