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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau


Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 20. September 2016 genehmigt und ist seit dem 23.11.2016 unanfechtbar.
Ausschnitt aus der Gebietskarte   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Ausschnitt aus der Gebietskarte
Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau Bildrechte: ArL Leine-Weser

Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau

Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau

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