Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Unternehmensflurbereinigung Coppenbrügge-Marienau
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 20. September 2016 genehmigt und ist seit dem 23.11.2016 unanfechtbar.
Wirtschaftsweg Coppenbrügge-Marienau